Informationen für Elternausschüsse
Als Elternausschuss sind Sie im direkten Gespräch mit den Profis - der Kitaleitung. Wir haben Ihnen hier ein paar Informationen zusammengestellt, die Ihnen in Ihrem Ehrenamt hoffentlich weiterhelfen werden. Wenn doch noch Fragen offen sind - wenden Sie sich gerne direkt an uns!
Die Informationen für den GBS Elternausschuss haben wir unter der Kategorie "GBS ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen" für Sie zusammengetragen.
Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) regelt das Zusammenspiel zwischen allen Beteiligten rund um die Tagesbetreuung (Kita und GBS!) und Tagespflege.
In ihm finden sich die Allgemeinen Vorschriften zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Aufgaben der Einrichtungen, die Rechtsbeziehungen usw.
Die "Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen" vom 01. August 2012 regeln
- Allgemeine Bestimmungen (z.B. Raumbedarf, Anwendung von Gewalt)
- Standort, Bau und Ausstattung (z.B. Sanitärräume, Pädagogisch genutzte Räume, Spiel- und Beschäftigungsmaterial)
- Gesundheitsschutz und Hygiene (z.B. Infektionsschutz, Ernährung)
Mit dem Landesrahmenvertrag (LRV) treffen die Behörde für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Integration (BAGSFI = Sozialbehörde) und viele Kita-Verbände Vereinbarungen über die Leistungsarten nach § 16 KibeG, die Qualitätsentwicklung nach § 17 KibeG und die Grundsätze der Leistungsentgeltberechnung nach § 18 Abs. 1 KibeG.
Kitas sind keine Verwahranstalten, sondern Bildungseinrichtungen!
Kinder sind von Geburt an neugierig: sie wollen lernen, erfahren, wissen. Diesem Bedürfnis sollen die Kitas bestmöglich nachkommen. Auch um dazu beizutragen, den Kindern optimale Grundlagen für ihren weiteren Bildungsweg zu geben.
Aus den Bildungsempfehlungen wurden die Bildungsleitlinien für die pädagogische Arbeit in Kitas. Diese wurden im Rahmen einer Fachtagung am 27.09.2024 vorgestellt.
Eins vorweg: Es gibt keinen festen Schlüssel z.B. pro 11 Kinder muss 1 Erzieher da sein.
Das ist in Hamburg etwas komplizierter und hängt von der Leistungsart des Kitagutscheins ab (Krippe 4h, Elementar 8h etc.).
Seit 2018 gibt es aber eine Vereinbarung, die auch im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) Einzug gefunden hat. Nähere Infos am Ende des Beitrages.
Generell gilt:
Die Kita-Träger erhalten über die Kita-Gutscheine eine Kind bezogene Anzahl an pädagogischen Wochenstunden finanziert.
Die Einrichtungen sind verpflichtet, in dem Umfang und der Qualität pädagogisches Personal zu beschäftigen, wie es der Landesrahmenvertrag (LRV) vorsieht. Der Personaleinsatz ist dabei so zu organisieren, dass die Erziehungswochenstunden pro Kind während eines zwölfmonatigen Leistungszeitraumes nicht um mehr als zehn Prozent unterschritten werden. Aus diesen Erzieherwochenstunden lässt sich ein durchschnittlicher Schlüssel wie in der unten anhängenden Tabelle errechnen. Der "gelebte" Schlüssel hängt aber auch davon ab, wie sich die Gutscheine in einer Kita über den Tag verteilen. So kann am Nachmittag der Schlüssel auch sehr viel besser sein und 6 Ele-Kinder werden von einem Erzieher betreut. Bei Fortbildung oder Krankheit eines Mitarbeiters kann er auch zeitweise schlechter sein.
Von den Regularien des LRV ist zu trennen, dass die Einrichtung dazu verpflichtet sind, die Personalrichtwerte gemäß der "Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen" 4.4. prinzipiell einzuhalten:
Im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems wird folgender Personalschlüssel finanziert:
(Auszug aus den Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen unter Punkt 4.4 Personalbedarf)
Für die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder sind in ausreichendem Maße geeignete Fachkräfte einzusetzen. Dabei ist im Krippen- und Elementarbereich auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitkräften zu achten.
Von einer ausreichenden Betreuung (laut Behörde) ist in der Regel auszugehen, wenn so viele Fachkräfte beschäftigt werden, dass eine Fachkraft - Kind- Relation (*) (bitte den Hinweis auf das KBeG weiter unten beachten)
- im Krippenbereich von 1 : 7,6,
- im Elementarbereich von 1 : 12,5 und
- bei Betreuung im Anschluss an den Schulbesuch von 1 : 23 gewährleistet ist.
D. h. salopp ausgedrückt (und da sich Kinder ja nicht in Kommastellen aufteilen lassen), dass Hamburg den Einrichtungen im Krippenbereich die Betreuung so finanziert, dass 2 Erzieherinnen für mehr als 15 Krippenkinder zuständig sind.
Damit ist Hamburg noch weit entfernt vom Personalschlüssel, den z. B. die Bertelsmann Stiftung im Krippenbereich (1:3) bzw. im Elementarbereich (1:7,5) empfiehlt!
(*) für Waldkindergärten gibt es abweichende Regelungen
Bei Kindern mit (drohenden) Behinderungen, welche Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, ist von einer ausreichenden Fachkraft - Kind - Relation auszugehen, wenn mindestens die in der Tabelle aufgeführte Personalausstattung vorgehalten wird. Hier gilt ein Schlüssel zwischen 4,18 (Stufe 1) bis zu 1,48 (Stufe 5).
Und weiter in den Richtlinien:
"Der Personaleinsatz ist so zu organisieren, dass die Besonderheiten der Einrichtung berücksichtigt werden und die Erfüllung der Aufsichtspflicht gewährleistet ist.
Um die Aufsichtspflicht bei Anwesenheit nur einer pädagogischen Fachkraft im Hause zu gewährleisten muss in der Regel eine weitere erwachsene Person für Notfälle zur Verfügung stehen"
Wie so oft liegt hier der Teufel im Detail: Es heißt hier "Einrichtung" und nicht in der Gruppe. Und in den Kitarichtlinien steht weiter, dass von einer ausreichenden Betreuung auszugehen sei, wenn so viele Fachkräfte beschäftigt werden, wie es die Wochenstunden-Tabellen im LRV vorsehen. Wenn sie beschäftigt werden, heißt es ja aber nicht, dass sie auch da sind. Jeder kennt kurzzeitige Ausfälle, aber auch langfristige (Dauererkrankung, Schwangerschaft...). Für Eltern ist es auch fraglich, ob eine Person die Aufsicht über 11 Kinder allein in einer Einrichtung gewährleisten kann. Was ist, wenn mal ein Kind Probleme auf der Toilette hat oder sich das Knie aufgeschlagen hat.
Bei Unterschreitungen dieser "Betreuung-Werte" aufgrund von kurzfristig ( d.h. tagesaktuell) eintretender Notsituationen soll nach den Richtlinien die Kita unverzüglich die Kitaaufsicht einbeziehen, um eine Notlösung abzustimmen, so dass zu keiner Zeit das Wohl der betreuten Kinder gefährdet ist.
Auch Eltern haben die Möglichkeit, sich an die Kitaaufsicht zu wenden, wenn sie aufgrund einer nicht ausreichenden Personalversorgung eine Gefährdung des Kindeswohls befürchten. Wir empfehlen allerdings zuvor, sich (vielleicht zusammen mit der Kita-Leitung) an den Träger Ihrer Kita zu wenden. Sollte dies nicht von Erfolg gekrönt sein, können wir auch von Seiten des zuständigen Bezirks- oder von Seiten des Landeselternausschuss das Gespräch mit dem Träger suchen. Je kooperativer das Problem gelöst wird, desto besser. Als letzte Möglichkeit bleibt aber sicherlich die Kitaaufsicht.
Den Landesrahmenvertrag und die Kitarichtlinien finden Sie auch auf dieser Homepage.
Einfach anklicken:
Aktualisierung: Im Jahr 2018 kam es zur Einigung zwischen der Volksinitiative "Mehr Hände für Hamburger Kitas" und dem HH Senat. Bei der INI ging es um die Verbesserung der Personalschlüssel in den Kitas. Es wurde sich auf eine schrittweise Erhöhung verständigt.
Diese Einigung führte zu einer Vereinbarung: Diese wurde gesetzlich festgeschrieben und fand Aufnahme ins Hamburger Kinderbetreuungsgesetz - konkret in den § 16 a.
- Eine Fachkraft auf vier Krippenkinder – Umsetzung bis 2021.
- Eine Fachkraft auf zehn Kinder - Umsetzung bis zum Jahr 2024.
Flüchtlingskinder in der Kindertagesbetreuung - Allgemeine Info. aus der Sozialbehörde:
Es gibt immer wieder Fragen zur Sicherheit in der Kita. Hier finden Sie Informationen, die Ihnen dabei vielleicht weiterhelfen.