Freies Elternwahlrecht

Seit der flächendeckenden  Einführung der "ganztägige Betreuung an Schulen (GBS)" sind zwar fast alle Grundschulen Ganztagsschulen, aber grundsätzlich haben die Eltern die freie Wahl. Sie entscheiden darüber, ob sie ihr Kind  in eine Vorschulklasse (VSK) an einer Grundschule geben, oder ihr Kind weiter in einer Kindertagesstätte (Kita) betreuen und bilden lassen.

Bildungsstandards

Für beide Einrichtungen gibt es verpflichtende Rahmenkonzepte, die die Bildungsstandards vereinheitlichen sollen: Für alle VSK gilt die "Richtlinie für die Bildung und Erziehung in Vorschulklasse", für die Kitas die "Hamburger Bildungsempfehlung für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen". Kinder sollen unabhängig von der besuchten Institution bis zu ihrer Einschulung ein grundsätzlich vergleichbares Kompetenzniveau erwerben können.

Verpflichtender VSK-Besuch

Für Kinder, bei denen im Rahmen des Vorstellungsverfahrens für Viereinhalbjährige ein "ausgeprägter" bzw. "besonders ausgeprägter" Sprachförderbedarf ermittelt wurde, ist ein Besuch der VSK vor der Einschulung verpflichtend! Im Wege einer Ausnahmeregelung kann diese Verpflichtung durch den Besuch einer Kita ersetzt werden, wenn diese dem Landesrahmenvertrag Kindertagesbetreuung beigetreten ist und eine entsprechende Förderung (additive Sprachförderung in Kleingruppen) anbieten kann.

Kosten / Gebühren:

Für das letzte Kitajahr vor der Einschulung gelten die normalen Gebühren: Die Betreuung für 5 Stunden (inklusive Mittagessen) ist kostenfrei, für darüber hinausgehende Stunden gilt der normale Eigenanteil des Kitagutscheins.

Beim Besuch der Vorschulklasse (VSK) der Grundschule (hierfür ist kein Kita-Gutschein erforderlich) ist folgendes zu beachten:

Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme des Ganztagsangebotes an der Grundschule während der Kernzeit von 8 bis 16 Uhr kostenlos. Eine Ausnahme bildet die VSK, hier fällt eine Grundgebühr* für die Kernzeit von 13 bis 16 Uhr an.

Gebühren/Kosten fallen für Mittagessen und weitere benötigte Betreuungszeiten (wie z. B. in den Ferien) an.

*Eine Besonderheit stellen die Gebühren für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Vorschulklassen (VSK) dar. Hier gibt es eine Grundgebühr, die für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu zahlen ist (5 Euro). Für die Rand- und Ferienzeiten sind die Gebühren geringer.

Oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze müssen Zuschläge von bis zu 120 Euro gezahlt werden (siehe in der Tabelle des anhängenden Infoflyers der Schulbehörde unter Ergänzung nur für Vorschulkinder)

  • gültig ab 1. August 2019: Änderung im Rahmen des "Gute-Kita-Gesetzes":
    Kostenlose Ganztagsbetreuung für Vorschulkinder

    Seit dem 1. August müssen Eltern, die staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, für die Betreuung ihrer Kinder bis zum Schuleintritt keine Gebühren mehr zahlen. Dies betrifft Familien, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

    Die Gebührenbefreiung gilt damit auch für alle Eltern von Vorschulkindern, die nach dem Hamburger Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) leistungsberechtigt sind.

    Für sie ist die Nachmittagsbetreuung in der Schule wie auch die Ferien-, Früh- und Spätbetreuung künftig kostenlos.

    Zusätzlich können Familien mit sehr geringem Einkommen beantragen, die Gebühren zu reduzieren oder zu erlassen.

    Hamburg bietet BuT-leistungsberechtigten Familien im Rahmen der Ganztagsbetreuung seit zwei Jahren eine kostenlose Ferienbetreuung an.

Weitere Infos u. a. unter: https://www.hamburg.de/vorschule/