Was ist die Elternvertretung?
Was genau ist eigentlich eine Elternvertretung? Und wie wird man Elternvertreter? Die wichtigsten Fakten dazu haben wir in den folgenden Artikeln zusammengestellt. Sie haben noch weitere Fragen? Dann melden Sie sich gerne persönlich bei uns!
Das seit Januar 2005 geltende Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) hat die Mitwirkungsrechte von Kindern und Eltern gestärkt (§§ 24/25). Hier finden Sie die Regelungen zur Elternmitwirkung auf einen Blick.
Die Elternvertreter*innen (EV) werden entsprechend §24 KibeG Abs. 3 in der Zeit zwischen dem 1. September und 15. Oktober eines jeden Jahres gewählt.
Pro Gruppe einer Einrichtung wird ein/e Elternvertrete*in sowie mindestens ein/e Stellvertreter*in gewählt. In Einrichtungen ohne Gruppenstrukturen werden von allen Sorgeberechtigten einer Einrichtung für jeweils bis zu 25 der am 1. September betreuten Kinder ein/e Elternvertreter*in sowie mindestens ein/e Stellvertreter*in gewählt.
Der Elternausschuss dient der Zusammenarbeit zwischen Trägern, Tageseinrichtungen und den Sorgeberechtigten der Kinder. Er vertritt die Interessen der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten gegenüber ihrer Tageseinrichtung und deren Träger. Der Elternausschuss wird von der Tageseinrichtung informiert und angehört, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für geplante Änderungen der pädagogischen Konzeption und ihrer Umsetzung in der Arbeit in der Tageseinrichtung, geplante Änderungen der räumlichen und sachlichen Ausstattung sowie des Umfangs der personellen Besetzung. (KibeG §24 Abs. 4).