Der Elternausschuss dient der Zusammenarbeit zwischen Trägern, Tageseinrichtungen und den Sorgeberechtigten der Kinder. Er vertritt die Interessen der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten gegenüber ihrer Tageseinrichtung und deren Träger. Der Elternausschuss wird von der Tageseinrichtung informiert und angehört, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für geplante Änderungen der pädagogischen Konzeption und ihrer Umsetzung in der Arbeit in der Tageseinrichtung, geplante Änderungen der räumlichen und sachlichen Ausstattung sowie des Umfangs der personellen Besetzung. (KibeG §24 Abs. 4).
Der Elternausschuss konstituiert sich nach den Elternvertreterwahlen bis spätestens 31. Oktober. Über die weiteren Sitzungen bzw. Treffen sowie die Einladung und die Tagesordnung entscheidet der Elternausschuss selbst. Er kann Gäste und Referenten laden,
Auf diesen Sitzungen kann z.B. seitens Kita- oder GBS-Leitung über geplante Veränderungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben oder auch darüber hinaus informiert werden.
Die Einrichtungen sollen den Elternausschuss in seiner Arbeit unterstützen, unter anderem, in dem die Räumlichkeiten für die Sitzungen zur Verfügung gestellt werden.
Der Elternausschuss ist nicht an Entscheidungen vorheriger Elternausschüsse (z.B. Art und Anzahl der Sitzungen, Öffentlichkeit, in der Kita oder von der Leitung übernommener Aufgaben) gebunden. Über das Gesetz hinausgehende Einzelheiten der Mitwirkung der Sorgeberechtigten können aber in den Qualitätsentwicklungsvereinbarungen festgelegt werden (KibeG $24 Abs. 6)