Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) regelt das Zusammenspiel zwischen allen Beteiligten rund um die Tagesbetreuung (Kita und GBS!) und Tagespflege.
In ihm finden sich die Allgemeinen Vorschriften zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Aufgaben der Einrichtungen, die Rechtsbeziehungen usw.
Es ist in vier Teile gegliedert.
- hier finden sich die Allgemeinen Vorschriften (§1-5)
- hier finden sich die Abschnitte zu den Rechtsbeziehungen zwischen Kindern, Eltern/Sorgeberechtigten, den Trägern, den Verbänden und der Freien und Hansestadt Hamburg (§6-22) und für Eltern / Sorgeberechtigte und Elternvertreter von besonderen Interesse um die Mitwirkung der Kinder und Eltern in der Tageseinrichtung, im Bezirkselternausschuss (BEA) und im Landeselternausschuss (LEA) (§23-25) sowie um die Frühförderung (§26)
- hier finden sich die Vorgaben zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe und in Tagespflege (§27-29)
- hier finden sich die gemeinsamen Vorschriften (§30-35)
Das KiBeG in seiner Gänze einzusehen finden Sie unter hier.