Mit dem Landesrahmenvertrag (LRV) treffen die zuständige Behörde = im Sprachgebrauch Sozial- oder Familienbehörde) und viele Kita-Verbände Vereinbarungen über die Leistungsarten nach dem Kinderbetreuungsgesetz (KibeG). U. a. zur Personalausstattung, Qualitätsentwicklung und die Grundsätze der Leistungsentgeltberechnung.

Folgende Kitaverbände sind Unterzeichner des Landesrahmenvertrags (Stand 2018):

  • AGFW - Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, darin sind:
    • Arbeiterwohlfahrt – Landesverband Hamburg e.V.,
    • Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.,
    • Der PARITÄTische Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.,
    • Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Hamburg e.V.,
    • Diakonisches Werk Hamburg, Landesverband der Inneren Mission e.V.
  • Soal - Alternativer Wohlfahrtsverband e.V.
  • Kindermitte - Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e. V.
  • Die Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH

Wer dem Kitagutscheinsystem beitreten will, muß den Landesrahmenvertrag akzeptieren und ihn einhalten.

Hier finden Sie den Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung .

Einzelne Beschlüsse der Vertragskommission (VK) Kita

Den Landesrahmenvertrag Kita in der aktuellen Fassung und alle veröffentlichten Beschlüsse finden Sie hier: Hamburg Kita Landesrahmenvertrag

 

Im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) wurde ebenfalls ein Landesrahmenvertrag abgeschlossen. Diesen sowie alle Informationen rund um das Thema GBS finden Sie unter: LEA Info zu GBS.