Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind, haben in Hamburg einen Anspruch auf Eingliederungshilfe in einer Kindertageseinrichtung.

 

Ziel der Hilfe ist es, die behinderten Kinder zu fördern und ihnen eine Teilhabe am Leben in der Kindergemeinschaft zu ermöglichen.

Das Kind hat einen Anspruch auf einen Kita-Gutschein für eine täglich sechsstündige Betreuung an fünf Wochentagen mit Mittagessen. Wenn das Kind einen erweiterten Betreuungsbedarf hat, zum Beispiel aufgrund der Berufstätigkeit seiner Eltern oder einer sehr belastenden Familiensituation, werden auch längere Betreuungszeiten gewährt.

Eltern zahlen unabhängig vom zeitlichen Umfang der Betreuung und vom individuellen Förderbedarf ihres Kindes einen einheitlichen Familieneigenanteil von 31 Euro monatlich.

Mehr zum Thema Eingliederungshilfe, Antragsstellung und Beratung sowie den Leistungen der Kitas zur Eingliederungshilfe finden sie auf den Seiten der BASFI: bitte hier klicken