Was passiert mit einem Kita-Kind, wenn ein Geschwisterkind geboren wird?

 Kurz zusammengefasst:

  • Nach der Geburt eines Geschwisterkindes kann die bisherige Betreuung für vier Monate fortgesetzt werden

  • Anschließend tritt dann der allgemeine Rechtsanspruch über fünf Stunden mit Mittagessen ein.
  • Bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme wird eine bedarfsgerechte Betreuung bewilligt.

Auszug aus der Fachanweisung Kindertagesbetreuung Punkt 4.2
Bei Geburt eines Kindes ist den anderen Kindern dieser Familie, denen bereits Betreuungsleistungen nach § 6 Absatz 2 KibeG gewährt werden, die Betreuungsleistung im gleichen Umfang für vier Monate ab diesem Zeitpunkt weiter zu bewilligen.

Die Fachanweisung finden Sie unter hier:   Fachanweisung

Auszug KiBeG § 6 Anspruch auf Förderung
(2) Jedes Kind hat bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Anspruch auf Tagesbetreuung in dem zeitlichen Umfang, in dem seine Sorgeberechtigten wegen Berufstätigkeit, Ausbildung, der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert am 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3054), oder der Teilnahme an Deutsch-Sprachkursen für Migrantinnen und Migranten die Betreuung nicht selbst übernehmen können. Wegezeiten sind zu berücksichtigen. Ansprüche nach § 13 des Hamburgischen Schulgesetzes oder die Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen von Ersatzschulen gehen Ansprüchen nach diesem Gesetz vor.

Das KiBeG in seiner Gänze einzusehen finden Sie unter hier:

KibeG