Update 24. März: LEA Pressemitteilung: Hilfspaket für Eltern darf keine Mogelpackung sein 
sowie Infoschreiben der BASFI als Aushang für die Einrichtungen (Anlage am Ende des Artikels)

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Quelle: https://www.bmfsfj.de/kiz:
Info von Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen - Notfall-Kinderzuschlag (kurz KiZ) für Familien mit kleinen Einkommen. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum (bisher die letzten sechs Monate) deutlich verkürzt.

Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. September 2020. Aber damit nicht genug: Eltern können auch mit weiteren Unterstützungen rechnen.

„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. ... Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“ so Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in der PM.

Das Bundeskabinett hat am Montag etliche Notfallregelungen auf den Weg gebracht, von denen auch Eltern profitieren.

  • Entschädigung bei Kita- und Schulschließung (für Kinder bis 12 Jahren)
    Verdienstausfall (67 % des mtl. Nettoeinkommens bis max. 2.016 Euro für höchstens sechs Wochen). Anspruch haben Eltern, die "keine anderweitige zumutbare Betreuung" finden.
  • Erwerbstätige, die Kurzarbeitergeld bekommen oder andere Möglichkeiten haben, ihrer Arbeit "vorübergehend bezahlt fernzubleiben" haben keinen Anspruch
  • Mehr Familien mit geringem Einkommen können Kinderzuschlag bekommen ("Notfall KiZ) - hier wird nur der  letzte Monat herangezogen. So sollen Eltern mit abrupt wegbrechendem Einkommen auch an die Leistung kommen.
  • Und weitere Regelungen.

Die Regelungen sollen am Mittwoch vom Bundestag und am Freitag vom Bundesrat beschlossen werden. Sie könnten dann bereits am Sonntag wirksam werden.

Weitere Infos unter: https://www.bmfsfj.de/kiz und https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie 

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