Wir versuchen hier einmal alles einzustellen, was es aktuell zum Thema GBS gibt. Angefangen über Pressemitteilungen, über Verträge bis zu von uns eingeholten Infos aus den Behörden. Einfach immer auf den "fetten" Titel klicken, dann öffnen sich die Files.

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wichtige Information!

Nach der aktuellen Pressemitteilung der Behörden über die Einigung über den LRV GBS (siehe unten) ist die Betreuung von Vorschülern an GBS-Schulen bis 16 Uhr nicht mehr kostenlos!

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=> Pressemitteilung der Schul- und Sozialbehörde zur Einführung von GBS vom 01.09.2011

=> Anhang zur Pressemitteilung: Fragen und Antworten

=> Pressemitteilung vom SOAL: Wichtiges Etappenziel erreicht – aber: Vorschüler bleiben Sorgenkinder

=> Übergangs-Vereinbarung zwischen den Kitaverbänden, der Schul- und der Sozialbehörde

=> Gelder für Schule und Kooperationspartner

=> Fragen und Antworten zu "Gelder für Schulen und Kooperationspartner"

=> Die Drucksache 20/1484: kleine Anfrage zur Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen.

In dieser Drucksache findet man neben vielen Detailfragen im Anhang auch die Übergangs-Vereinbarung zwischen den Kitaverbänden und den Behörden und die Prozessgestaltung zur Findung des Kooperationspartners.

=> Stellungnahme des LEA vom 28.06.2011 im Anhang unten

=> Pressemitteilung des LEA "Grundschulen werden zu Ganztagsschulen vom 08.09.2011 im Anhang unten

=> Pressemitteilung des LEA "LEA Hamburg unterstützt SOAL in seinen Forderungen" vom 16.11.2011

=> Stellungnahme des LEA vom 09.12.2011 im Anhang unten

=> große Anfrage DS20/2501 Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) in Hamburg vom 05.12.2011

=> PM SOAL "Rechtliche Stellungnahme ergibt: GBS-Betreuung von Vorschulkindern bricht geltendes Recht!" vom 16.12.2011

=> Hintergundinformationen zur PM von SOAL vom 16.12.2011

=> Pressemitteilung der Schul- und Sozialbehörde zur Einigung über den Landesrahmenvertrag GBS vom 12.01.2012

 

 

Allgemeine Anmerkungen:

Immer noch Diskussionspunkte sind:

  • GBS-Betreuungsstandards für Elementarkinder (Kinder unter 6 Jahren),
  • Festlegung auf Qualitätsstandards für die Räume im Ganztag,
  • die Vereinbarung von zusätzlicher Ausstattung für die Inklusion,
  • die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Mittagessenversorgung,
  • das rechtliche Verhältnis im Dreieck Schule, Verbände, Familien

 

Zur Kooperationspartnerfindung müssen ALLE Kitas eingeladen werden, die bisher Kinder der Schule betreut haben. Ab und zu hört man etwas von "in einem Umkreis von 500m". Das ist falsch. Alle Kitas, die Schulkinder betreut haben MÜSSEN, andere Einrichtungen 8auch der Jugendhilfe) KÖNNEN in einer zweiten Runde eingeladen werden.

 

Antragsfristen: Anträge zur Teilnahme an GBS müssen Schulen, die zum Schuljahr 2012/2013 starten wollen, bis Ende Dezember 2011 abgegeben haben. Schulen, die erst im Schuljahr 2013/2014 mit GBS starten wollen, haben die Anträge bis zum Ende März 2012 einzureichen. Gebundene Ganztagesschulen (GTS) gemäß Rahmenrichtlinie 2004, die GBS in Eigenregie machen wollen, sind an diese Fristen nicht gebunden.