Kita-Qualitätsgesetz:

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Quelle: BMFSFJ

Da nun der letzte Vertrag zwischen Bund und Länder zum Kita Qualitätsgesetz unterschrieben wurde, können die finanziellen Mittel freigegeben werden.

In den Verträgen ist festgelegt, welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den Jahren 2023 und 2024 mit den rund 4 Milliarden Euro umgesetzt werden. Wofür geben die Länder die Gelder aus?

Über drei Viertel der Mittel sollen in Handlungsfelder von "vorrangiger Bedeutung" fließen. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Nach den Planungen der Länder verteilen sich die Mittel so auf die Handlungsfelder:

  • Bedarfsgerechtes Angebot (rd. 179 Mio.),
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel (rd. 984 Mio.),
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften (rd. 933 Mio.),
  • Starke Leitung (rd. 530 Mio.),
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung (rd. 9 Mio.),
  • Sprachliche Bildung (rd. 312 Mio.)
  • Stärkung der Kindertagespflege (rd. 148 Mio.)

Die Länder nutzen die Bundesmittel anteilig auch zur Fortführung der Sprach-Kitas.

Umsetzung in Hamburg: Handlungsfeld 2 - Fachkraft-Kind-Schlüssel

"Besserer Fachkraft-Kind-Relation durch Anhebung des Fachkraftschlüssels auf eine Betreuungsperson je vier Kinder im Krippenbereich: Hamburg hat bereits 2015 damit begonnen, den Fachkraftschlüssel in Kindertageseinrichtungen bezogen auf Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres schrittweise zu verbessern. Seit 2019 werden für diesen Qualitätsverbesserungsprozess auch Mittel zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes eingesetzt. Die Maßnahme ist gesetzlich im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz fixiert, die letzte Stufe der Verbesserung auf eine Betreuungsperson je vier Kinder wurde zum 1. Januar 2021 umgesetzt. Die Finanzierung dieser erfolgten Verbesserung und der daraus resultierenden Personalkosten soll auch in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes erfolgen."

Weitere Informationen:

*Medienberichte stehen anteilig nur eine bestimmte Zeitlang online zur Verfügung