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 Quelle: bevki.de

Update 28. September: Schreiben der Sozialbehörde
Update 16.September: Bundesrat schließt sich Forderung der BEVKi an und beschließt Verlängerung bis 2023 (weitere Info am Ende des Beitrags)

Stellungnahme der BEVKi zur „Fortsetzung der aktuellen Regelungen für die Kinderkrankentage“

Auszug:  ... Gemäß aktueller Beschlussfassung stehen den gesetzlich versicherten Eltern die erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen bis Ende 2022 und die Sonderregelung für den Anspruch bei Betreuungsnotwendigkeit zu Hause ohne ärztliches Attest lediglich bis zum 23.09.2022 zu. Es sollte jedoch beachtet werden, dass auch nach dem 23.09.2022 Kinder erkranken oder pandemiebedingt zu Hause betreut werden müssen.

Deshalb ist es für uns als Interessenvertretung der Eltern von über 5 Millionen Kindern inakzeptabel, dass die Regelungen zu den Kinderkrankentagen im September bzw. Ende 2022 auslaufen. Zudem benötigen Eltern auch in Zukunft eine erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen[1] , dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Eltern hat in den letzten Jahren vor allem Planungssicherheit und vorausschauendes Handeln gefehlt, hier ist aus Sicht der Eltern von Seiten der Politik eine deutliche Verbesserung notwendig.

Wir fordern daher für die aktuelle Situation folgendes:

  1. Die aktuellen Regelungen zu den Kinderkrankentagen, inkl. der Sonderregelung auf Anspruch bei pandemiebedingter Kinderbetreuung zu Hause, müssen bis Ende 2023 fortgesetzt werden. ...
  2. Die Lohnfortzahlung für Eltern muss bei mind. 95 Prozent liegen und darf nicht mit einem Höchstbetrag gedeckelt sein. ...
  3. Niedrigschwellige Atteste für Kinderkrankentage sind nötig. ...
  4. Es müssen Lösungen geschaffen werden für Selbstständige, Privatversicherte u.ä. ...
  5. Erweiterung der Anspruchsberechtigung auf Kinder über 12 Jahre ...

Die komplette Stellungnahme finden Sie / findet Ihr hier https://www.bevki.de/sn-kinderkrankentage-09-2022/ - sowie in der anhängenden PDF

Update 28. September: Info-Schreiben der Sozialbehörde - anliegend als PDF / Auszug:
Kinderkrankentage: Die pandemiebedingte Sonderregelung zu den Kinderkrankentagen für gesetzlich Krankenversicherte wurde bis einschließlich 7. April 2023 verlängert. Eltern können somit bis zum 7. April 2023 Kinderkrankentage auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil die Kita behördlich geschlossen ist, der Zugang nur eingeschränkt ist oder empfohlen wird, ein mögliches Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.
Weitere Infos auf der Internetseite des Bundesministerium

Update 16. September: Beschluss des Bundesrats zu Kinderkrankentage
Das Infektionsschutzgesetz verlängert ... die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. 

Kinderkrankentage: Wenn Eltern wegen der Erkrankung eines Kindes zu Hause bleiben müssen, bekommen gesetzlich Versichert bis Ende 2023 weiterhin zusätzliche Kinderkrankentage.
Pro Kind = 30 Tage je Elternteil / Alleinerziehende 60 Tage