• Vertragsunterzeichnung in Hamburg
  • Mittel fließen nur in bereits vereinbarte und gesetzlich verankerte Maßnahmen
    und nicht in Zusätzliche
  • Versprochen und gehalten – das war einmal

Gut acht Monate nach In Kraft-Treten des Gesetzes ist es soweit. Die Vereinbarung zum „Gute Kita Gesetz“ wird unterzeichnet. Hamburg verwendet die Mittel aus Berlin für das Handlungsfeld 2 „Guter Betreuungsschlüssel“. Es wird also in die Verbesserung des Personalschlüssels in den Kitas investiert.

Das ist gut. Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung kommen letztendlich Allen zugute

Allerdings wurden diese Maßnahmen bereits Ende 2014 zwischen Hamburg und den Kita-Anbietern mit der abgeschlossenen Eckpunktevereinbarung zur mittel- bis langfristigen Verbesserung des Krippenfachkraftschlüssels auf den Weg gebracht. Es folgten Beschlüsse der Kita-Vertragskommission. Ende 2018 dann die Einigung mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“.

Die Mittel vom Bund werden somit für bereits beschlossene, vereinbarte und gesetzlich verankerte Qualitätsverbesserungen verwendet (siehe dazu u.a. DS 21/14241) und nicht in Zusätzliche. Dies war so vom Bund nicht vorgesehen.

Das Gute-Kita-Gesetz sieht vor:

"Bei der Analyse der Ausgangslage … sowie bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele … sollen insbesondere die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger, Sozialpartner sowie Vertreter*innen der Elternschaft in geeigneter Weise beteiligt und wissenschaftliche Standards berücksichtigt werden.

Seitens Behörde und Senat wird dies mit der Einigung der Volksinitiative wohl als erfüllt angesehen.
Dabei wird nicht beachtet, dass die INI von uns, den Vertreter*innen der Elternschaft,  zwar unterstützt, aber nicht ins Leben gerufen wurde. Die Gespräche fanden auch "nur" mit den Vertreter*innen der INI und der Regierungsfraktionen statt. Und nicht mit den Vertreter*innen der Elternschaft.

Aus unserer Sicht ist damit der Part der Beteiligung, wie es das Gute-Kita-Gesetz vorsieht, nicht erfüllt.

Und zur Klarstellung:

Natürlich ist es in unserem Sinne, dass in die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels investiert wird. Lange genug, mussten wir in den letzten Jahren darauf hinweisen, dass Hamburg in Vergleich der west-deutschen Länder immer auf den letzten Platz stand und somit die Rote Laterne vor sich her trug (siehe dazu z. B. unsere Pressemitteilung „HH behält Rote Laterne in der Krippenbetreuung“ vom 28. August 2018.

Aber - wenn mit uns gesprochen worden wäre - hätten wir eben noch weitere Problemfelder angesprochen, wie z. B.

  • Fachkraft-Kind-Schlüssel  - unter Berücksichtigung finanzierter mittelbarer Pädagogik. Sowie Berücksichtigung von Anleitungszeiten z. B. für Praktikanten, Auszubildende, ...

    Eine Forderung, die bereits zum Zeitpunkt der Eckpunktevereinbarung aus dem Jahr 2014 bekannt war. Sie fand auch in gewissem Umfang Berücksichtigung. So ist damals vereinbart worden:
    „Zur vollständigen Erreichung der Ziele einer Fachkraft-Kind-Relation von 1:4 im Krippen- und 1:10 im Elementar-Bereich sind beide Seiten sich einig, dass bei der Betreuungsrelation mittel- bis langfristig auch ein entsprechender Anteil für mittelbare pädagogische Aufgaben und Ausfallzeiten berücksichtigt werden muss“.
    Und: "Es ist gemeinsame Zielsetzung beider Seiten, mit Unterstützung des Bundes spürbare Schritte auch bei der Berücksichtigung des Anteils für mittelbare pädagogische Aufgaben und Ausfallzeiten innerhalb des hier vereinbarten Zehn-Jahres-Zeitraums zu vollziehen.
    So steht es in der Eckpunktevereinbarung. Bei der Verwendung der Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz findet dies leider keine Berücksichtigung. Dies reklamiert nicht nur die Opposition zu Recht.

  • Gewinnung und Sicherung von Fachkräften
    bestehende Maßnahmen (u. a. die Positivliste) auf Effektivität prüfen, Beibehaltung derer zeitlicher Begrenzung (wurde gerade ohne Einbindung des LEAs verlängert)
  • Räumlichkeiten
    ausreichend Räumlichkeit (innen/außen) unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe - z. B. Inklusion
  • zusätzliches Handlungsfeld Gebührenentlastung:
    sozial gerechtere Staffelung des vorhandenen Elternbeitragsmodells

Weitere Info in unserem Beitrag zur Vertragsunterzeichnung auf der Homepage,.

Aktualisiert: 8. August, 10:00

Sowie in der Pressemitteilung der Sozialbehörde und des Bundesministeriums.

Im Artikel im Hamburger Abendblatt, SAT! regional und weiteren.
Im Fernsehbeitrag vom Hamburg Journal

 

Hintergrundinfo:

Ziel des Gute-Kita-Gesetzes: den Ländern werden Bundesmittel (5,5 Mrd. Euro für vier Jahre) für die frühkindliche Bildung z. V. gestellt, damit die Qualität der frühen Bildung vorangebracht wird. Das Gesetz orientiert sich dabei an zehn Handlungsfelder, die von einer Experten*innen-Kommission 2016* erarbeitet wurden. Der Unterstützungsbedarf an Bundesmittel wurde damals auf 5 Mrd. Euro jährlich beziffert. * https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/fruehe-bildung-weiterentwickeln-und-finanziell-sichern/114054

Die zehn Handlungsfelder umfassen: Bedarfsgerechtes Angebot, Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Kindgerechte Räume, Gesundes Aufwachsen, Sprachliche Bildung, Starke Kindertagespflege, Netzwerke für mehr Qualität und Vielfältige pädagogische Arbeit. Den Gesetzestext „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ haben wir als Link hinterlegt.

Weitere Info: