Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) können wählen, ob sie ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot anbieten wollen und wenn ja, welches.
Wählen diese Schulen GBS, fördert die zuständige Behörde dieses Angebot durch eine Zuwendung an den Jugendhilfeträger in Höhe der Kosten, die der Träger auch gegenüber einer staatlichen Schule geltend machen dürfte; abzüglich der Einnahmen, die der Träger als Elterneigenbeitrag erlangen kann.