Durch die Einführung der ganztägigen Bildung und Betreuung an Hamburger Schulen wurde das bis dahin bestehende Hortsystem weitestgehend abgeschafft.

Folgende Formen der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote gibt es im Hamburger Schulwesen:

  • Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS). Diese Form gilt vorrangig an den Grundschulen.
    Dabei kooperieren eine Schule und ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe miteinander.
  • Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept (GTS) auf der Basis der Drucksachen 18/525 in Verbindung mit 19/555.
    Diese Formen wird es weiterhin an allen allgemeinbildenden Schulformen geben.
  • Ganztagsschulen besonderer Prägung nach Drucksache 18/525 nur an Gymnasien.
  • Spezielle Sonderschulen als Ganztagsschulen und standortbezogene Lösungen ganztägiger Bildung und Betreuung an Sprachheil- und Förderschulen.

An Grundschulen und an weiterführenden Schulen gibt es von 13 bis 16 Uhr ein kostenloses Bildungs- und Betreuungsangebot am Schulstandort oder in Einzelfällen in angrenzenden Räumen eines kooperierenden Jugendhilfeträgers bzw. an einer benachbarten Grundschule. Das Angebot beinhaltet die Möglichkeit zu einem kostenpflichtigen Mittagessen. Die sogenannten Randzeiten (Zeiten von 6 bis 8 Uhr und von 16 bis 18 Uhr) sowie die Betreuung in den Ferien können nach Bedarf kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Diese Betreuungsangebote gelten für alle Schülerinnen und Schüler bis zu dem Schuljahr, in dem sie das 14. Lebensjahr vollenden, d.h. in der Regel bis zur Jahrgangsstufe 8. Die Anmeldung zu diesen Angeboten unterliegt keiner Bedarfsprüfung und kann direkt in der Schule vor Ort von den Familien vorgenommen werden.

Daneben gibt es weiterhin insbesondere für die Betreuung vor 6 Uhr und nach 18 Uhr sowie an Wochenenden die Kindertagespflege auf der Grundlage des Kinderbetreuungsgesetzes.