luftballonWillkommen beim Bezirkselternausschuss (BEA) Eimsbüttel!

Der BEA Eimsbüttel ist die offizielle gesetzliche Elternvertretung aller Eimsbütteler Krippen, Kitas sowie der Nachmittags- und Ferienbetreuung an GBS-Schulen und besteht aus Elternvertretern jeder einzelner dieser Einrichtungen.

Schauen Sie sich gerne um, stöbern Sie durch unsere Hintergrundinformationen - oder treten Sie direkt mit uns in Kontakt!

Sie haben neue Elternvertreter gewählt? Melden Sie die gewählten BEA-Delegierten gleich hier!

Update 20. April: Erläuterung zu "Kinder, die das fünfte Lebensjahr vollendet haben"

Update 16. April: Änderung der HH Allgemeinverordnung

Update 15. April: Erweiterte Notbetreuung wird verlängert - bis voraussichtlich 9. Mai

Update 6. April: LEA Stellungnahme zur Rückkehr erweiterte Notbetreuung in Hamburger Kitas

Update 3. April BEVKI Stellungnahme zu Teststrategie bei Kindern

Update 1.April: Pressemitteilung DGKJ und BVKJ: Kinder sind Teil des Infektionsgeschehens - Zahlen steigen aber nicht überproportional

Es war nicht anders zu erwarten: Auf der Landespressekonferenz wurde es mitgeteilt: Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte folgt eine erneute Rückkehr zur erweiterten Notbetreuung in Kitas.

Das Infektionsgeschehen in den Kitas ist ebenfalls davon betroffen, daher hat der Senat entscheiden verschärfte Maßnahmen  zur Eindämmung des Coronavirus einzuleiten.

Für Kita und Tagespflege heißt dies: Ab dem 02. April 2021 erneut Rückkehr zur erweiterten Notbetreuung. Umsetzung in der Praxis ab dem 6. bis zum 18. April 2021. Update 15. April: Verlängert bis voraussichtlich 9. Mai. Wer hat Anspruch?

 

Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf. und Kinder, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten - Betreuungsbedarf weiterhin gemäß des bewilligten Stundenumfangs.

Darüber hinaus Kinder

  1. deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig sind,
    (Betreuungsbedarf orientiert sich nach Arbeitszeiten der Eltern)
  2. die aus dringenden familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notlagen auf eine Betreuung angewiesen sind, 
  3. oder deren Eltern alleinerziehend sind,
  4. die das 5. Lebensjahr vollendet haben (Angabe im Schreiben vom 15. April)

Betreuungszeit: 2 - 4: Betreuung ist für mindestens 20 Stunden in der Woche zu gewährleisten

Dringender Aufruf:
Notbetreuung nur in Anspruch nehmen, wenn keine andere Möglichkeit besteht.

"Über den individuellen Bedarf entscheiden die Eltern und legen diesen gegenüber der Einrichtung dar". 

Erneute Anpassung der verbindlichen Handlungsempfehlungen (Fassung IX vom 31. März)

Elternbeiträge (Familieneigenanteile) werden weiterhin ausgesetzt.

Ganz wichtig: Wenn der Kita-Gutschein ausläuft, rechtzeitig Folgeantrag stellen - auch in Zeiten der Notbetreuung. (siehe Hinweis in unserem anderen Beitrag "Verlängerung Kita-Gutschein")

 

Info-Schreiben vom 31. März / Info-Schreiben vom 15. Aprl der Sozialbehörde an die Eltern. Diese und vorherige Info finden Sie unter: "Infos für Kitas" bzw. "FAQ Corona Kita"

Update 20. April: Da es mehrere Nachfragen zu den Kindern ab dem 5. Lebensjahr bzw. die die "Vorschule" der Kita besuchen, gegeben hat, haben wir bei der Sozialbehörde nachgefragt und folgende Antwort erhalten: "Es gilt die Formulierung gemäß § 24 der Eindämmungsverordnung (= Formulierung im Eltern-Infoschreiben). In der entsprechenden Veröffentlichung der Pressestelle der Sozialbehörde wurde die Formulierung aus der Eindämmungsverordnung sprachlich anschaulich umgesetzt und hat damit einen erläuternden Charakter.
Sollte es in diesem Zusammenhang in einzelnen Kitas Irritationen zwischen Eltern und Leitung geben und eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen, (wird empfohlen), die Eltern (durch den BEA/LEA) dahingehend zu beraten, die für den jeweiligen Bezirk zuständige Kita-Trägerberatung der Sozialbehörde um Beratung bzw. Vermittlung zu bitten".

Update 16. April: Anpassung der Allgemeinverordnung gültig ab 17. April, sowie Pressemitteilung des Senats "Eindämmungsverordnung wird verlängert" - letztere bietet nur eine kurze Zusammenfassung und nicht den kompletten Text des § 24 der Allgemeinverfügung / Eindämmungsverordnung. Konkret benannt: "Betreut werden Kinder dann, ... Auch allen Kindern im Jahr vor der Eischulung wird der Zugang zu den Bildungsangeboten ihrer Kindertageseinrichtung gewährt, um ihnen einen pädagogisch erforderlichen guten Übergang in die Schule zu ermöglichen".


Update 15. April:
 Verlängerung voraussichtlich bis zum 9. Mai. Konkret angegeben nun auch die  Kinder, die die Vorschule der Kita (das Kita-Brückenjahr) besuchen.
Info der Elbkinder vom 15. April

Update 6. April: LEA Stellungnahme zur Rückkehr erweiterte Notbetreuung in Hamburger Kitas

Update 3. April: BEVKI Stellungnahme Teststrategie bei Kindern

Update 1. April: PM DGKJ und BVKJ: Kinder sind Teil des Infektionsgeschehens - Zahlen steigen aber nicht überproportional: Aussage daraus: Die Frage, ob Kinder zum jetzigen Zeitpunkt überproportional am COVID19-Infektionsgeschehen beitragen, kann daher mit einem klaren NEIN beantwortet werden.

Update: Pressemitteilung des Senats: / MOPO Artikel "iMindestens ene Entschuldigung ist fällig" / Focus "Erklärung für erneutes Schließen der Kitas" / GEW PM "Bei Kitas muss Notbremse gezogen werden" / PM der ELbkinder - Elterninfo erweiterte Notbetreuung ab 6. April / ...

*Medienbeiträge sind immer nur eine bestimmte Zeit im Netz verfügbar